JuMeGa – Junge Menschen in Gastfamilien

Willkommen bei JuMeGa – Junge Menschen in Gastfamilien!

Möchten Sie einem Kind in Pflege ein liebevolles Zuhause bieten und ihm eine sichere, unterstützende Umgebung schenken? 

JuMeGa®-Gastfamilien sind eine Form der Dauerpflege, die sich an junge Menschen richtet, die aus unterschiedlichen Gründen ihre bisherigen Lebenszusammenhänge immer wieder verlassen mussten. Sie bieten dem jungen Menschen einen geeigneten Rahmen, um Beziehungen einzugehen, sich zu stabilisieren und emotional sowie sozial nachzureifen. 

Sie leisten einen wertvollen Beitrag, der weit über die reine Unterbringung hinausgeht. Durch die Vorbereitung, kontinuierliche Beratung der Gastfamilie und Begleitung des jungen Menschen, Unterstützung bei der Perspektivfindung sowie Krisenintervention schaffen Sie eine stabile Basis, auf der der Jugendliche wachsen und sich entwickeln kann. Ihre Bereitschaft, mit Herz und Offenheit zu handeln, kann das Leben eines jungen Menschen nachhaltig verändern und ihm Kraft für den Weg in die Zukunft geben.

JuMeGa®-Gastfamilien bekommen für ihr Engagement eine Vergütung, die durch den JuMeGa®-Anbieterverbund vorgegeben ist. Werden Sie Teil unseres Netzwerks und helfen Sie einem Kind, in einer liebevollen Familie Stabilität und Liebe zu erfahren. Informieren Sie sich jetzt – gemeinsam können wir viel bewegen!

Eine Gastfamilie oder Gasteltern (auch alleinstehende Gasteltern sind möglich) sind erwachsene Menschen (ohne Altersbeschränkung), die souverän und entspannt mit Jugendlichen zusammenleben können, die in ihrem bisherigen Leben keinen festen Ort gefunden haben. Ziel ist, den jungen Menschen einen sicheren Lebensort zu bieten, auch wenn sie Schwierigkeiten mit Regeln oder Lebenszielen haben.

  • Es muss ein freies, ausreichend großes Zimmer im Haus oder in der Wohnung der Gasteltern vorhanden sein.
  • Das erweiterte Führungszeugnis der Gasteltern sollte ohne Eintragungen sein.
  • Eine Gesundheitsbescheinigung vom Hausarzt ist erforderlich.
  • Gasteltern können unterschiedliche Lebensentwürfe haben; wichtig ist, dass sie Konflikte und Krisen aushalten können, ohne den Jugendlichen sofort herauszuwerfen.
  • Die Bereitschaft, transparent zu handeln und sich auf Beratung einzulassen, sollte vorhanden sein.

Der Prozess ist in der Regel kurz (max. 5 Termine). Es wird geprüft, ob die Gastfamilie der richtige Ort für bestimmte Jugendliche ist. Wichtig ist, dass Gasteltern respektvoll mit den Jugendlichen umgehen, auch wenn Grenzen gesetzt werden müssen.

Nein. Es kommt darauf an, Jugendliche in ihrem Besonders-Sein zu einem hohen Grad „auszuhalten“ – entscheiden ist die Fähigkeit, im Kontakt zu sein und auch zu bleiben. Dabei sind sehr unterschiedliche Lebensentwürfe der Gasteltern ausdrücklich gewünscht. 

Nein, die Gasteltern werden im Tun durch die Berater*innen begleitet und durch mögliche Konflikte und Krisen geleitet.

Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Pflegefamilien.

Alle Gasteltern werden regelmäßig durch den Fachdienst begleitet und beraten, um Fragen und Herausforderungen gemeinsam zu klären und ein gutes Gefühl bei der Betreuung zu haben.

Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von ca. 2200 € (variiert je nach Abrechnung).

Gastkinder sind rechtlich Pflegekindern gleichgestellt.

  • Sie übernehmen die Alltagssorge und treffen Entscheidungen im Rahmen der Betreuung.
  • Bei Fragen zu Zukunftsperspektiven oder medizinischen Eingriffen stimmen sie sich mit den Sorgeberechtigten ab.

Unsere Berater*innen begleiten die Familien bedarfsorientiert – sowohl zeitlich als auch personenbezogen. Neben Terminen mit den Gastfamilien gibt es Termine mit den Jugendlichen. Das Jugendamt steuert im Rahmen der Hilfeplanung die Maßnahme und steckt einen Rahmen mit allen Beteiligten ab.

In der Regel sind sie mindestens 13 Jahre alt. In Ausnahmefällen können auch jüngere Menschen aufgenommen werden.

So lange, wie die Gasteltern dem jungen Menschen einen Platz bieten möchten und können.

Es gibt eigentlich keine Eingewöhnungsphase im strukturellen Sinn. Nach dem Kennenlernen entscheiden sich die Gastfamilie und der junge Mensch, ob ein Zusammenleben vorstellbar ist.

Um den Kontakt zur Herkunftsfamilie des jungen Menschen kümmert sich die Fachberatung des Fachdienstes. Er kann sehr individuell geregelt sein und ist abhängig von der Entscheidung des jungen Menschen. 

Ja, das Taschengeld und Bekleidungsgeld ist gesetzlich geregelt und steht dem jungen Menschen ohne Einschränkung zu. Es wird von den Gasteltern an das Gastkind ausgezahlt und aus dem Pflegegeld bestritten.

Ja, die Betreuung des jungen Menschen sollte in dieser Zeit unbedingt gewährleistet sein. In Abstimmung mit den Berater*innen wird zur Betreuung ein zuverlässiges Modell entworfen z.B. Betreuung durch Angehörige oder auch durch temporäre Unterbringung. 

Ja, es sollte dabei ausreichend Zeit sein, sich mit dem jungen Menschen auseinanderzusetzen. 

Ja, natürlich.

Nein. Es gibt natürlich eine gesundheitliche Grenze, d.h. Gasteltern sollten der Aufgabe gesundheitlich gewachsen sein. 

Freies und ausreichend großes Zimmer für das Gastkind. Erweitertes Führungszeugnis der Gasteltern ohne Eintragungen. Gesundheitsbescheinigung der Gasteltern. Bereitschaft zur Transparenz. Souveränes Handeln in Krisen. 

Die Begleitung von notwendigen Termin wird individuell vereinbart. Termine, die nicht durch Gasteltern begleitet werden können / wollen, werden in der Regek durch die Berater*innen begleitet.